Harald Hruby
Unterricht: Montag und Dienstag
Steckbrief:
h.hruby@web.de
mobil: +49 160 . 98 430 181
Karina Streule
Unterricht: Dienstag und Freitag
Steckbrief:
Staatlich geprüfte Altenpflegerin, wo ich als Stationsleiterin 15 Jahre gearbeitet habe.
Mit der Geburt unserer Kinder habe ich meinen Beruf aufgegeben und mich ausschließlich um unsere drei Kinder gekümmert.
In dieser Zeit habe ich auch angefangen,
mich vermehrt der Musik zu widmen und habe meine Kenntnisse durch Seminarbesuche stetig erweitert.
Regelmäßiger Besuch von Musikseminaren in Bayern und Österreich.
karina.streule@gmx.de
festnetz: +49 871 . 430 417 86
mobil: +49 176 . 80 40 12 65
Claudia
Roth-Voss
Unterricht: Mittwoch und Montag
Steckbrief:
crothvoss17@gmail.com
mobil: +49 1522 . 513 74 76
Roland HH Biswurm
Unterricht: nach Vereinbarung
Steckbrief
hhbiswurm@protonmail.com
festnetz: +49 871 . 443 11 88
mobil: +49 171 . 622 89 89
Einzelunterricht dauert 30 Minuten und kostet 55 Euro monatlich. Der Gruppenunterricht dauert 45 Minuten
und kostet 45 Euro im Monat. Der Unterricht findet einmal wöchentlich statt und erfolgt in zwei Blöcken zu jeweils 5 Monaten. August und September gelten als Ferien und werden nicht
bezahlt, das Musikhalbjahr beginnt somit im Oktober. Die Verträge sind verbindlich für den Unterrichtsblock vom 1. Oktober bis zum 28. Februar des jeweiligen Schuljahres. Der Unterricht findet
nur an Schultagen statt.
Die Unterrichtsverträge werden jeweils mit den einzelnen Lehrern abgeschlossen.
ALLGEMEINES
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir den Musikunterrricht nur für Mitglieder des Fördervereins der Grundschule anbieten können.
Kontodaten:
Förderverein GS Karl-Heiß
Sparkasse Landshut
BIC: BYLADEM1LAH, IBAN: DE85 7435 0000 0020 0615 87
(Die Beitrittserklärung finden Sie unter "SEI MIT DABEI")
Bitte beachten Sie:
Der Förderverein ist nur vermittelnd tätig. Die Eltern schließen den Unterrichtsvertrag direkt mit den Lehrern ab. Dieser Vertrag regelt die Zahlungsmodi, Kündigungsbedingungen usw. Weitere Einzelheiten/Fragen sind mit den jeweiligen Lehrern zu klären. Unterrichtsberechtigt sind alle Kinder, die die Grundschule Karl-Heiß besuchen, und deren Geschwister ab 6 Jahren. Sollten die Kapazitäten nicht ausreichen, werden bei den Anmeldungen die Schüler der Karl-Heiß-Schule bevorzugt.
Aufsicht und Haftung:
Nach Schulschluss und während des Nachmittagsunterrichts der externen Musiklehrer in den Räumen der Schule besteht keine Aufsichtspflicht durch die Schule oder den Förderverein. Die Musik- bzw. Werk- und Bastellehrer haben nur während der Unterrichtszeiten in dem jeweiligen Unterrichtsraum die Aufsichtspflicht. Außerhalb des Unterrichtsraumes und/oder der Unterrichtszeit gilt das Verursacherprinzip, d.h. für die Kinder ist die private Haftpflicht der Eltern zuständig.
Bei Unfällen auf dem Schulweg bzw. im Schulhaus haftet nicht die Schule, da die Angebote des Fördervereins keine schulische Veranstaltung darstellen. Somit besteht kein Anspruch auf Übernahme der Kosten durch die Unfallversicherung der Schule. In diesem Fall müssten entstehende Arztkosten durch die Krankenversicherung des Kindes bzw. der Eltern abgedeckt werden.
Die Vorstandschaft des Fördervereins Grundschule Karl-Heiß e.V.